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   SG Dresden, 10.03.2014 - S 18 KR 87/14 ER   

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https://dejure.org/2014,18123
SG Dresden, 10.03.2014 - S 18 KR 87/14 ER (https://dejure.org/2014,18123)
SG Dresden, Entscheidung vom 10.03.2014 - S 18 KR 87/14 ER (https://dejure.org/2014,18123)
SG Dresden, Entscheidung vom 10. März 2014 - S 18 KR 87/14 ER (https://dejure.org/2014,18123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Erlass von Beitragsforderungen eines bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf elektronische Gesundheitskarte bei ruhendem Versicherungsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.07.2017 - L 9 KR 274/17

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ruhen des

    Insoweit wird der Krankenkasse durch das Wort "kann" kein Ermessen dahin eingeräumt, dass sie einem Missbrauch der eGK im Falle ruhender Leistungsansprüche wahlweise entweder durch eine entsprechende elektronische Kennzeichnung der eGK oder durch die Vorenthaltung einer eGK, kombiniert mit der Ausgabe der o.g. Berechtigungsscheine, begegnen kann (so wohl Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10. März 2014 - S 18 KR 87/14 ER -, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung durch

    Daraus ist zu schließen, dass Versicherten, deren Leistungsanspruch ruht, eine elektronische Gesundheitskarte ausgehändigt werden kann, die dann allerdings Angaben zum Ruhen des Leistungsanspruchs enthält (so auch SG Dresden, Beschluss vom 10. März 2014, S 18 KR 87/14 ER, zitiert nach juris).
  • SG Wiesbaden, 31.10.2018 - S 2 KR 241/17

    Aushändigung der elektrischen Gesundheitskarte bzgl. Ruhens von

    Soweit zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass es aufgrund der Formulierung "kann" in § 291 Abs. 2 Satz 2 SGB V im Organisationsermessen der Krankenkasse liege, ob sie Versicherten, deren Anspruch auf Leistungen wegen eines Beitragsrückstandes ruht, eine Krankenversicherungskarte mit Angaben zum Ruhen des Anspruchs oder einen anderen Legitimationsnachweis ausstellen (vgl. Beschluss des SG Dresden vom 10.03.2014, Az. S 18 KR 87/14 ER - juris), folgt dem das erkennende Gericht nicht.
  • SG Berlin, 18.03.2020 - S 56 KR 275/20

    Krankenversicherung - keine Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte bei

    Soweit § 291 Abs. 2 S. 2 SGB V bestimmt, dass die eGK Angaben zum Ruhen des Leistungsanspruchs enthalten "kann", wird der Krankenkasse - entgegen der vorzitierten Gegenansicht - Ermessen dahin eingeräumt, dass sie einem Missbrauch der eGK im Falle ruhender Leistungsansprüche wahlweise durch eine entsprechende elektronische Kennzeichnung der eGK oder durch die Vorenthaltung einer eGK, kombiniert mit der Ausgabe der o.g. Berechtigungsscheine, begegnen kann (ebenso Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10. März 2014 - S 18 KR 87/14 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2016 - L 4 KR 3864/15
    Während des Ruhens habe der Kläger keinen Anspruch auf Aushändigung einer elektronischen Gesundheitskarte (Verweis auf Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10. März 2014 - S 18 KR 87/14 ER - juris).
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